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Terminname IPSC PCC
Datum * Fr., 25.07.25
Startuhrzeit * 07:30 Uhr
Enduhrzeit * 22:00 Uhr
Beschreibung
Während der Benutzung der Schießanlage mit Feuerwaffen ist zwingend eine Standaufsicht zu benennen!
Um als Standaufsicht in diesem Sinne zu gelten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Schulung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson nach §27 WaffG sowie §10 und §11 AWaffV
  • Einweisung in die Anlage der Schützengilde Abstatt 1990 e.V.
  • Eintrag in die Liste der unterwiesenenen Standaufsichten (Ordner Standaufsicht)
  • Eintrag auf der Schießstandtafel in der Anlage (neben dem Büro)
  • Die Standaufsicht darf nicht am Schießen teilnehmen