Wenn Du als Gastschütze an einem der öffentlichen Trainings der Schützengilde Abstatt 1990 e.V. teilnehmen möchtest oder Mitglied oder Mieter bist und es bisher noch nicht getan hast, dann öffne das Menü über das Symbol und registriere Dich einmalig über den " Registrieren" Menüpunkt. Melde Dich anschließend über " Anmelden" an (Mitglieder und Mieter sollten warten bis sie nach ihrer Registrierung von einem Administrator die entsprechenden Rechte verliehen bekommen haben, nur so können sie dann auch nicht-öffentliche Termine sehen - Du bekommst eine E-Mail, wenn das passiert). Anschließend kannst Du auf den gewünschten Termin klicken, und, wenn es ein öffentliches Training ist (das sind die Grünen), Dich zum Training eintragen indem Du auf den Knopf in der Teilnehmerliste klickst, sofern noch mindestens ein Platz frei ist. Bitte denke daran, Dich dort über auch wieder auszutragen, wenn Du doch micht am Training teilnehmen kannst.
Haftnotizen wie diese verschwinden wenn Du auf sie klickst.
Wenn Du einen Fehler findest kannst Du nach der Anmeldung über den " Nachricht an Admins" Menüpunkt den Administratoren Bescheid sagen.
50-Meter-Stand (Großkaliber, Bogen)
8:00
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Terminname Kurzwaffe
Datum * Mo., 07.09.
Startuhrzeit * 19:30 Uhr
Enduhrzeit * 22:00 Uhr
Beschreibung IPSC-Training.
Eigene Waffe + Holster mitbringen!
Teilnahmeanmeldungen zum Termin:
Name Aufsicht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.

"Aufsicht Ja" bedeutet, dass dieser Teilnehmer die Aufsicht für diesen Termin übernimmt.
Ein Schusswaffentermin mit einer Teilnehmerliste kann nur stattfinden wenn sich eine explizit eingewiesene, schriftlich hinterlegte Standaufsicht dazu bereit erklärt die Aufsicht zu übernehmen! Wenn Du das übernehmen willst und Standaufsicht in der SG bist füge Dich über das der Liste hinzu und dann klicke auf das "Nein" neben Deinem Namen.
Während der Benutzung der Schießanlage mit Feuerwaffen ist zwingend eine Standaufsicht zu benennen!
Um als Standaufsicht in diesem Sinne zu gelten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Schulung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson nach §27 WaffG sowie §10 und §11 AWaffV
  • Einweisung in die Anlage der Schützengilde Abstatt 1990 e.V.
  • Eintrag in die Liste der unterwiesenenen Standaufsichten (Ordner Standaufsicht)
  • Eintrag auf der Schießstandtafel in der Anlage (neben dem Büro)
  • Die Standaufsicht darf nicht am Schießen teilnehmen